haben in den letzten vierzig Jahren zunehmend das Behandlungsspektrum der prothetischen Versorgungen beeinflusst.

Gegenwärtig gibt es weltweit über zweihundert Implantatsysteme, mehr als fünfzig davon sind in den deutschsprachigen Ländern gebräuchlich. Sie bieten heute einen nahezu gleichwertigen Ersatz von verloren gegangenen Zähnen. Auch die Patienten zeigen zunehmend immer weniger Berührungsängste für diese, zunächst einen chirurgischen Eingriff erfordernde, Therapie.

Seit 1913 GREENFIELD erstmals seine käfigartigen Implantate beschrieben hat, fand die Implantologie über die 1968 von LINKOW vorgestellte Blattimplantate sowie die 1974 von PRUIN propagierten nadelartigen Implantate eine weltweite Verbreitung.

In den sechziger Jahren entwickelte BRANEMARK durch die Erkenntnis der Knocheneinheilung von Titan die ersten knöchern integrierten Zahnimplantate.

Die neuen Implantatkonzeptionen konzentrieren sich gegenwärtig auf wurzelförmige oder parallelwandige Implantate mit einer Titan-Plasma-Beschichtung oder mit einer gestrahlten und geätzten Implantatoberfläche aus Titan.

Bei der „offenen Schleimhauteinheilung“ erfolgt die Implantation derart in den Knochen, dass der Implantatpfosten in die Mundhöhle ragt. Damit kann ein zweiter chirurgischer Eingriff vermieden werden. Der Nachteil besteht darin, dass das Implantat in der Einheilphase mit der Mundhöhle kommuniziert und einer ständigen Keimbelastung ausgesetzt ist.

Bei der „geschlossenen Einheilung“ handelt es sich um einen zeitlich versetzten Eingriff zur Einbringung des Implantataufbauteils, welches dann in die Mundhöhle ragt. Auch hier erfolgt die chirurgische Implantatinsertion zunächst in den Knochen, jedoch mit dem Unterschied, dass das Implantat mit Schleimhaut bedeckt wird. Nach erfolgreicher Einheilung wird dann, in einem zweiten Behandlungsschritt, die chirurgische Wiedereröffnung des Implantatkopfes mit der Einbringung des Sekundärteils durchgeführt.
Die gegenwärtige Tendenz der implantologischen Forschung läuft zunehmend in Richtung auf die minimalinvasive chirurgischen Maßnahmen mit Sofortversorgung der Implantate. Diese Vorgehensweise wird offensichtlich in Zukunft die Akzeptanz des Patienten zur Implantation deutlich erhöhen können.

Vor jeder Implantationstherapie steht die Analyse aller klinisch relevanten Befunde. Eine realistische Erwartungshaltung des Patienten ist hierbei die beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Implantatversorgung. Das Therapiekonzept umfasst neben den chirurgischen auch die prothetischen Aspekte sowie die ästhetischen Belange des Patienten. Aus chirurgischer Sicht ist eine genaue Analyse der zukünftigen Implantatposition mit Hilfe von Messschablonen beziehungsweise Positionierungshilfen notwendig. Oft besteht das Problem darin, dass die Implantateinbringung nur bedingt, oder gar nicht in dem vorgegebenen Areal erfolgen kann.

Trotz der inzwischen ausgereiften Therapieverfahren ist die Einbringung von Implantaten mit Risiken verbunden. Implantate gehen in der Regel nicht durch eine Abstoßungsreaktion verloren, sondern durch lokale Entzündungen. Oftmals bilden sich diese aufgrund einer bestehenden Zahnfleischentzündung (Parodontitis) aus. Die Implantatverluste treten signifikant gehäuft während der Einheilungsphase auf.

Wichtig! Entzündungen stellen Ausschlusskriterien zur Sofortimplantation dar.

Als weitere Ausschlusskriterien der implantologischen Versorgung sollten zudem systemische Erkrankungen, wie Stoffwechselstörungen (zum Beispiel eine Osteoporose, oder nicht eingestellter Diabetes), Demenz, Psychoaversionen, mangelnde Mundhygiene und der unkooperative Patient, gelten. Prothetische Fehlplanungen, aber auch das unsachgemäße operative Vorgehen, können kausal für den implantologischen Misserfolg verantwortlich sein.

Das Parodontium (Zahnhalteapparat) beziehungsweise das Implantatlager ist axialen Belastungen gegenüber sehr widerstandsfähig. Geringen und vor allem immer in derselben Richtung auftretenden horizontalen Kräften weicht der Zahn oder das Implantat, unter Umbau des Zahnhalteapparates beziehungsweise des ortständigen Knochens, aus.

Diese Erkenntnis wird in der Kieferorthopädie therapeutisch ausgenutzt. Bei stärkeren und vor allem in der Richtung wechselnden horizontalen Belastungen, kommt es zur Zerstörung des Implantatlagers, beziehungsweise des Parodontiums. Dies kann schließlich zur Lockerung und letztlich zum Ausfall der Zähne oder Implantate führen.

Eine wirksame Stabilisierung gegen horizontale Kräfte ist nur mit Hilfe von Pfeilervermehrung mittels des Einsatzes von Implantaten zu erzielen.

Die Belastung von Implantatbrücken ist von ihrer Gestaltung, dem Verlauf und der Größe des Brückenkörpers abhängig. Bei Freiendbrücken und bei bogenförmigem Verlauf des Brückenkörpers wirkt dieser bei Belastung wie ein Hebel, so dass daraus erhebliche Torsionsbelastungen auf die Brückenpfeiler oder das Implantat einwirken können.

Bei einem geradlinigen Verlauf des Brückenkörpers besteht durch eine funktionelle Formgebung die Möglichkeit, weitgehend nur axial gerichtete Kräfte auf den Knochen zu übertragen.

Nach Zahnverlust besteht in der Regel für die Zeit der Wundheilung beziehungsweise der Implantateinheilung die Notwendigkeit der provisorischen Versorgung. Dabei kann das Provisorium dieser Aufgabe im Hinblick auf die definitive Versorgung nur teilweise gerecht werden. Die Provisorien unterscheiden sich hinsichtlich der gewählten prothetischen Versorgungsformen in festsitzende und herausnehmbare Provisorien.

Die Sofortprothese ist dadurch charakterisiert, dass sie vor dem chirurgischen Eingriff angefertigt und unmittelbar nach dem Eingriff eingegliedert wird. Bei der Übergangsprothese erfolgt die Abformung einige Tage nach dem operativen Eingriff.

Der Prothesenhalt wird bei partiellen provisorischen Prothesen allgemein durch Klammern erreicht. Bei den festsitzenden prothetischen Versorgungen handelt es sich um Kronen oder Brückenversorgungen. Dem Patienten ist es nicht möglich, diesen Zahnersatz selbsttätig zu entfernen. Der Tragekomfort der Kronen- und Brückenversorgung kommt dem der unversehrten Mundsituation sehr nahe.

Da die Möglichkeit der Implantation das prothetische Indikationsspektrum deutlich erweitert hat, wird auch diese Art der Versorgung zunehmend vom Patienten in Erwägung gezogen, auch wenn ihm hierbei nicht unerhebliche Kosten entstehen.

War noch vor wenigen Jahren die Implantationsmaßnahme bei unzureichendem Knochenangebot weitgehend ausgeschlossen, so haben heute die modernen chirurgischen Therapieverfahren das implantologische Indikationsaspektrum deutlich erweitern können. So ermöglichen die neu entwickelten Materialien und Operationstechniken bei fehlendem Knochenangebot das Einbringen von Implantaten.