Günstiger Zahnersatz

Wie kann ich bei meinem anstehenden Zahnersatz eigentlich Geld sparen?

Nun, da gibt es sicher mehrere Möglichkeiten, wie unter anderem das Bonusheft, die Zusatzversicherung, den Zahnarzt mit dem eigenen Praxisdentallabor, denn hier müssen die Laborpreise laut dem Gesetzgeber generell 5% niedriger ausfallen, als in den gewerblichen Dentallaboren!

Da die gesetzlichen Krankenkassen bei der gegenwärtigen „Kostenerstattung“ von Zahnersatz nur sehr geringe Gebührensätze als Festbeitrag zuzahlen, sind private Zuzahlungen fast unvermeidlich. Wer dabei auf hochwertigen Zahnersatz Wert legt, der muss dann für meist weit über 50% der Kosten selbst aufkommen! Und für viele Leistungen (wie zum Beispiel: Laserbehandlung, Computernavigation-DVT, etc. …) kommen die Krankenkassen gar nicht mehr auf.

Für eine grundlegende Zahnsanierung können dabei schnell Kosten von 10.000,-  Euro und mehr entstehen, von denen dann der größte Teil auch noch selbst zu tragen ist. Bei dem „richtigen“ Zahnersatz gibt es aber unter Umständen sehr große  Einsparpotentiale, die meist nicht genutzt werden! Es lohnt sich für Sie also, sich mit dem Thema näher zu beschäftigen.

Praktische Ratschläge

  • Zahnersatz muss meist nicht sofort erfolgen! Es lohnt sich, auch eine längerfristige Planung genau ins Auge zu fassen! Warten sie jedoch nicht zulange, weil niemand genau weiß was in den nächsten Jahren überhaupt noch von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert wird.
  • Bonuspunkte im Bonusheft sammeln: Der Festbeitrag erhöht um 20%, wenn in den vergangenen 5 Jahren ein jährlicher „Check“ erfolgt ist. Kann über 10 Jahre ein jährlicher „Check“ nachgewiesen werden, erhöht sich der Festbeitrag sogar um 30%! Zum Beleg sind notfalls früher besuchte Zahnarztpraxen zu kontaktieren, die zu entsprechenden Einträgen im Bonusheft der Kasse verpflichtet sind!
  • Ein regelmäßiger Zahnarztbesuch, mindestens einmal pro Jahr,  entpuppt sich auch als strategisch gute Geldanlage!
  • Eine Zusatzversicherung für Zahnersatz: Dabei ist zu beachten, dass Leistungen für bereits vor Versicherungsbeginn erstellte Heil- und Kostenpläne nicht erstattet werden! Eine Zusatzversicherung lohnt sich insbesondere dann, wenn bereits einige Zähne vor etlichen Jahren mit Kronen oder Brücken versorgt wurden, die jetzt vorhersehbar saniert werden müssen.

Fragen sie uns wir beraten Sie gerne!

Bezahlbare Qualität trotz steigender Kosten

Eine erstklassige Zahnbehandlung muss sich heute niemand mehr vom Mund absparen! Wenn es um Ihre Zahnbehandlung geht, sollten Sie trotz der ständig steigenden Eigenbeteiligungen auf Qualität setzen. Fragen Sie uns doch einfach zu Ihrer individuellen optimalen Versorgungsmöglichkeit, denn wir machen Ihre Zahnbehandlungen bezahlbar!

Wir arbeiten beispielsweise mit dem Abrechnungs-Service ZA zusammen. Damit wir uns mehr Zeit für Ihre Behandlung und Betreuung nehmen können, haben wir die Abrechnung diesem kompetenten Partner übertragen. Er gewährleistet die korrekte Bearbeitung der von uns vorgegebenen Abrechnungspositionen und erteilt Ihnen jederzeit alle von Ihnen gewünschten Auskünfte.

Bei eventuellen Erstattungsproblemen unterstützt er Sie professionell gegenüber Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle und ermöglicht, auf Wunsch, auch die Teilzahlung Ihrer Rechnungen.

So können Sie mit verschiedenen Zahlungsplänen je nach Wunsch Ihre Rechnungen bequem bezahlen. Dabei bestimmen Sie nicht nur die Höhe der Raten selbst, sondern auch die Dauer der Laufzeit. So haben Sie es in der Hand, wie hoch die monatliche Belastung ausfallen darf. Sie entscheiden auch, ob die einzelnen Zahlungen zum Monatsanfang oder zur Monatsmitte fällig werden. Die Laufzeit kann bis zu 24 Monate betragen. Die monatliche Mindestrate beträgt momentan 50,- €. Brauchen Sie mehr Zeit, um Ihre Rechnung zu bezahlen, so besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, einen Antrag auf Verlängerung des Zahlungszieles zu stellen.

Die ZA übernimmt alle Abrechnungen und Finanzierungsfragen, damit wir uns auf unsere eigentlichen Aufgaben konzentrieren können.

Für weitere Fragen zur Durchsetzung Ihrer Erstattungsansprüche der Rechnung gegenüber Ihrem Kostenträger, oder der Teilzahlung beziehungsweise Teilzahlungsverlängerung:

ZA Rechnungs-Servicebereich:
Tel: 0800 92 92 582

mehr Infos:
https://www.za-abrechnung.de

Was bezahlt die Krankenkasse?

Seit 1. Januar 2005 erhalten Sie für Ihren Zahnersatz einen sogenannten befundorientierten Festzuschuss!

Das bedeutet: Die Krankenkasse übernimmt für einen bestimmten Befund (zum Beispiel: Zahn weitgehend zerstört – aber erhaltenswert, oder ein Zahn fehlt) einen definierten Betrag der Zahnersatzkosten. Diese befundorientierte Bezuschussung löst die bisher übliche prozentuale Bezuschussung ab. Sie gilt für alle Patienten, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.

Wir beraten Sie ausführlich, welche Möglichkeiten der zahntechnischen Versorgung Sie bei Ihrem individuellen Gebissbefund haben. Anschließend erstellen wir Ihren persönlichen Behandlungsplan. Auf der Basis dieser Angaben (Befund) ermittelt die Krankenkasse Ihren Festzuschuss.

Wie hoch ist Ihr Festzuschuss?

Für welchen Befund es welchen Festzuschuss gibt, hat der gemeinsame Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen festgelegt. Als Berechnungsgrundlage diente dabei die sogenannte Regelversorgung. Den Festzuschuss (plus Bonus bei entsprechender Vorsorge) zahlt die Kasse unabhängig davon, für welche Versorgung Sie sich entscheiden. Das heißt, Sie können nun auch eine anspruchsvollere Versorgung als die Regelversorgung wählen (zum Beispiel: Vollkeramikkronen und -Brücken oder Zahnimplantate) und erhalten dennoch den Zuschuss. Die Differenz zu dem Festzuschuss ist Ihr Eigenanteil!

Welche Vorteile haben Sie durch den Festzuschuss?

Sie haben ab sofort die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welche Qualität und welchen Leistungsumfang Ihre zahntechnische Versorgung haben soll. Wenn Sie sich beispielsweise, bei entsprechendem Befund, aus ästhetischen Gründen im Frontzahnbereich für hochwertige Vollkeramikkronen entscheiden, haben Sie auch hier Anspruch auf den Festzuschuss Ihrer Krankenkasse.

Selbstverständlich lassen wir Sie mit Ihrer Entscheidung nicht allein, sondern beraten Sie umfassend und zeigen Ihnen die verschiedenen Alternativen auf.

Sind Sie privat krankenversichert?

Gewöhnlich ist dann der Zuschuss Ihrer Krankenkasse höher. Um Ihren exakten Eigenanteil zu ermitteln, empfehlen wir, dass Sie bereits vor dem Behandlungsbeginn mit Ihrer Krankenkasse sprechen. Einen Heil- und Kostenplan hierfür erhalten Sie generell kostenlos von uns, auch wenn Sie die Versorgung bei einem anderen Zahnarzt vornehmen lassen! Weitere Informationen zum Thema  erhalten auf den Internetseiten der KZVLB unter http://www.kzvlb.de

Vorsorge lohnt sich!

Patienten, die regelmäßig beim Zahnarzt waren und dies im Bonusheft bestätigt haben, erhalten einen höheren Festzuschuss zum Zahnersatz. Waren Sie nachweislich in den vergangenen fünf oder zehn Jahren regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorgekontrolle, greift auch hier weiterhin die herkömmliche Bonusregelung.